Erbrecht
Das Erbrecht
In der Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch wer erbt. In Buch Fünf des BGB wird die gesetzliche Erbfolge geregelt. Die gesetzliche Erbfolge gilt nur dann, wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wenn die Partner ihre Ehe aber in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt haben erhält der überlebende Teil die Hälfte des Vermögens.
Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.
Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel. Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten. Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine.
Weitere wichtige Regelungen
- Nicht eheliche, eheliche und adoptierte Kinder sind in der ersten Ordnung gleichgestellt.
- Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung erbberechtigt ist, schließt er alle Verwandten nachfolgender Ordnung beim Erbe aus.
- Das Erbrecht eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über.
- Das Erbrecht des Ehegatten gilt nur, wenn er mit dem Erblasser verheiratet war.
- Sind Erben erster Ordnung vorhanden, dann erhält der überlebende Ehepartner ein Viertel der Erbschaft sowie die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, das so genannte Voraus.
- Im Falle der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.
- Erbberechtigte Abkommen des Erblassers, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, erhalten vom überlebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung.
- Im Falle der Gütertrennung erbt der überlebende Ehegatte bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, bei drei oder mehr Kindern ein Viertel.
- Wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandten des Erblassers leben oder die Erbschaft ausschlagen, dann erbt der Staat.
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden im Erbrecht verheirateten Paaren weitgehend gleichgestellt.
- Nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden können vererbt werden.
- Ein Erbeberechtigter kann daher ein Erbe auch ausgeschlagen, d.h. abgelehnt werden.
Für weitere Informationen zum Thema Erbrecht Empfehlen wir:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
Jens Beckert: Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts. Campus-Verlag, Frankfurt am Main/New York, 2004. ISBN 3-593-37592-3.
Deinert, Jegust: Todesfall- und Bestattungsrecht. Sammlung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen, 2. Aufl. 2005, ISBN 3-89817-476-X.
Roth: Erbrecht und Betreuungsfall. München 2005, ISBN 3-406-53459-7
Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall. 5. Aufl. 2004, ISBN 3-406-52055-3
Johannes Schulte: Testamentsgestaltung. Verlag C.H. Beck 2006, ISBN 3-406-55234-X
Jünemann: Immobilien erben und vererben. 2. Aufl. 2009, ISBN 978-3-448-09385-8