Wertstufen, RuheBiotop- und Beisetzungsgebühren
Jedes RuheBiotop ist einmalig. Wir bieten Ihnen eine vielfältige Auswahl an RuheBiotopen. Je nach Dimension, Lage oder Einzigartigkeit sind die RuheBiotope vier verschiedenen Wertstufen zugeordnet.
Wertstufen und Gebühren
Stand November 2024
Nutzungsentgelt
- Die Entgelte richten sich nach der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
- Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente.
- Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als GemeinschaftsBiotop, Familien- oder FreundschaftsBiotop oder als RegenbogenBiotop.
GemeinschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit gelber Kunststoffscheibe gekennzeichnet
Wertstufe I (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 511,70 € |
Wertstufe II (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 821,10 € |
Wertstufe III (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 1.023,40 € |

Familien-/FreundschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit blauer Kunststoffscheibe gekennzeichnet
Wertstufe I (Entgelt für das ganze Biotop) | 2.975,00 € |
Wertstufe II (Entgelt für das ganze Biotop) | 4.165,00 € |
Wertstufe III (Entgelt für das ganze Biotop) | 5.355,00 € |
Wertstufe IV (Entgelt für das ganze Biotop) | 9.520,00 € |
Beisetzungsentgelt
Beisetzungsentgelt pro Urnen-Beisetzung | 297,50 € |
RegenbogenBiotop Nutzungsentgelt sowie Beisetzungsentgelt |
0,00 € |
