Wertstufen, RuheBiotop- und Beisetzungsgebühren
Jedes RuheBiotop ist einmalig. Wir bieten Ihnen eine vielfältige Auswahl an RuheBiotopen. Je nach Dimension, Lage oder Einzigartigkeit sind die RuheBiotope vier verschiedenen Wertstufen zugeordnet.
Wertstufen und Gebühren
Stand September 2023
Nutzungsentgelt
- Die Entgelte richten sich nach der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
- Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente.
- Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als GemeinschaftsBiotop, Familien- oder FreundschaftsBiotop oder als RegenbogenBiotop.
GemeinschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit gelber Kunststoffscheibe gekennzeichnet
| Wertstufe I (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 590,00 € |
| Wertstufe II (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 890,00 € |
| Wertstufe III (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 1.090,00 € |
| Wertstufe IV (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 1.890,00 € |

Familien-/FreundschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit grüner Kunststoffscheibe gekennzeichnet
| Wertstufe II (Entgelt für das ganze Biotop) | 5.300,00 € |
| Wertstufe III (Entgelt für das ganze Biotop) | 6.400,00 € |
| Wertstufe IV (Entgelt für das ganze Biotop) | 9.600,00 € |
Beisetzungsentgelt
| Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes während der Regelarbeitszeiten |
350,00 € |
| Zusatzgebühr für Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit (Freitags ab 14:00 Uhr und an Samstagen) |
100,00 € |
| Urnenanforderung | 25,00 € |
| Beisetzungsbestätigung | 25,00 € |
| Gestellung, Beschriftung und Anbringung einer Gedenktafel | 25,00 € |







