Wertstufen, RuheBiotop- und Beisetzungsgebühren
Jedes RuheBiotop ist einmalig. Wir bieten Ihnen eine vielfältige Auswahl an RuheBiotopen. Je nach Dimension, Lage oder Einzigartigkeit sind die RuheBiotope vier verschiedenen Wertstufen zugeordnet.
Wertstufen und Gebühren
Nutzungsentgelt
- Die Entgelte richten sich nach der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
- Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente.
- Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als GemeinschaftsBiotop, Familien- oder FreundschaftsBiotop oder als RegenbogenBiotop.
GemeinschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit gelber Kunststoffscheibe gekennzeichnet
| Wertstufe I (Entgelt je Beisetzungsstelle) > Diese Wertstufe ist nicht mehr verfügbar. | 590,00 € |
| Wertstufe II (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 890,00 € |
| Wertstufe III (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 1.090,00 € |
| Wertstufe IV (Entgelt je Beisetzungsstelle) | 1.890,00 € |

Familien-/FreundschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit grüner Kunststoffscheibe gekennzeichnet
| Wertstufe I (Entgelt für das ganze Biotop) > Diese Wertstufe ist nicht mehr verfügbar. | 3.500,00 € |
| Wertstufe II (Entgelt für das ganze Biotop) | 5.300,00 € |
| Wertstufe III (Entgelt für das ganze Biotop) | 6.400,00 € |
| Wertstufe IV (Entgelt für das ganze Biotop) | 9.600,00 € |
Beisetzungsentgelt
| Gebühr für die Herstellung der Graböffnung, Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes |
260,00 € |
| Für die Gestellung, Beschriftung und Anbringung eines Markierungsschildes werden die Gebühren nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt (§ 1 Abs. 2) |






