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RuheForst. Auf einen Blick.

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RuheBiotopsuche

Wählen Sie zuerst die für Sie infrage kommende Biotopart aus. Danach können Sie mit der Auswahl einer Wertstufe oder verschiedener Merkmale die Ergebnisliste weiter eingrenzen. Wenn Sie beispielsweise eine junge Buche in der Nähe des Andachtsplatzes wünschen, wählen Sie die Merkmale „Junge Buche“ und „Andachtsplatz nah“ aus. Es werden nur Ergebnisse angezeigt, die alle gewählten Kriterien erfüllen.

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Wertstufen, RuheBiotop- und Beisetzungsgebühren

Jedes RuheBiotop ist einmalig. Wir bieten Ihnen eine vielfältige Auswahl an RuheBiotopen. Je nach Dimension, Lage oder Einzigartigkeit sind die RuheBiotope vier verschiedenen Wertstufen zugeordnet.

Wertstufen und Gebühren

Die genannten Preise verstehen sich als Endpreise.

Stand  01.07.2019

Nutzungsentgelt

  1. Die Entgelte richten sich nach der Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
  2. Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente.
  3. Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als GemeinschaftsBiotop, Familien- oder FreundschaftsBiotop oder als RegenbogenBiotop.

GemeinschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit gelber Kunststoffscheibe gekennzeichnet

Wertstufe I (Entgelt je Beisetzungsstelle) zur Zeit nicht verfügbar   590,00 €
Wertstufe II (Entgelt je Beisetzungsstelle)   890,00 €
Wertstufe III (Entgelt je Beisetzungsstelle) 1.090,00 €
Wertstufe IV (Entgelt je Beisetzungsstelle) 1.890,00 €

Familien-/FreundschaftsBiotop mit bis zu 12 Beisetzungsstellen, mit grüner Kunststoffscheibe gekennzeichnet

Wertstufe I (Entgelt für das ganze Biotop) 3.500,00 €
Wertstufe II (Entgelt für das ganze Biotop) 5.300,00 €
Wertstufe III (Entgelt für das ganze Biotop) 6.400,00 €
Wertstufe IV (Entgelt für das ganze Biotop) 9.600,00 €

Zusatzleistungen für die Beisetzung

Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung
der Urne sowie das Verschließen des Grabes
315,00 €
Für die Urnenanforderung und Beisetzungsbestätigung
wird eine Gebühr erhoben von (jeweils 25 €)
50,00 €
Für die Gestellung, Beschriftung und Anbringung eines
Markierungsschildes werden die Gebühren nach tatsächlichem Aufwand
festgesetzt.
Zusatzgebühr für Beisetzungen Freitag ab 14 Uhr und Samstag
(an Sonn- und Feiertagen werden keine Beisetzungen durchgeführt)
150,00 €
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