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RuheForst. Auf einen Blick.

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Wählen Sie zuerst die für Sie infrage kommende Biotopart aus. Danach können Sie mit der Auswahl einer Wertstufe oder verschiedener Merkmale die Ergebnisliste weiter eingrenzen. Wenn Sie beispielsweise eine junge Buche in der Nähe des Andachtsplatzes wünschen, wählen Sie die Merkmale „Junge Buche“ und „Andachtsplatz nah“ aus. Es werden nur Ergebnisse angezeigt, die alle gewählten Kriterien erfüllen.

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Würzburg: Bistum gestattet RuheForst-Beisetzung

Wuerzburg 11 in Die katholische Kirche öffnet sich immer mehr Beisetzungen im RuheForst. Das Bistum Würzburg hat in einer Handreichung seinen Pfarrern bekannt gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Begleitung einer RuheForstbestattung möglich ist. Damit folgt Sie den Bistümern Trier und Fulda welche bereits im letzten Jahr ihren Pfarrern ausdrücklich die RuheForstbestattungen erlaubten.

Demnach muss die Grabstätte mit einem christlichen Symbol gekennzeichnet werden können. Auch muss ein konkreter Begräbnisort, wie etwa ein Baum, als Ort der letzten Ruhe gekauft oder gepachtet werden. Gleichzeitig spricht sich das Bistum gegen die Verstreuung der Asche aus und fordert, dass der Pfarrer der Heimatgemeinde, nicht aber der Pfarrer am RuheForststandort, die Beisetzung begleitet.

RuheForst erfüllt mit seinem Konzept alle Forderungen des Bistums nach einem kirchlichen Begräbnis. Die dauerhafte Kennzeichnung der Grabstätte mit Namen und christlichen Symbolen ist genauso gewährleistet, wie der Wunsch nach einem konkretem Begräbnisort wo die Urne der Verstorbenen beigesetzt wird. Eine Verstreuung der Asche ist nicht möglich, die Angst der Kirchen vor einer anonymen Beisetzung daher unbegründet. Jedes RuheBiotop ist mit einer Nummer gekennzeichnet, und auf einer Karte erfasst und ist dadurch jederzeit für Freunde und Familienangehörige als Ort des Gedenkens auffindbar.Markierung1 in

RuheForst propagiert die christliche Beisetzungsform, und stellt mit einem zentralen Andachtsplatz mit christlicher Symbolik einen würdigen Rahmen für die Trauerfeierlichkeiten wie Gottesdienste, Requiem und Aussegnung zur Verfügung.

Die Handreichung von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann finden Sie hier:

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