Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie Fragen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass Sie sich in einer Behandlungssituation nicht mehr äußern können, also zum Beispiel eines Komas oder einer Demenz. Sie können Vorgaben machen zu Art und Umfang der Behandlung, können Behandlungsformen ausschließen oder regeln, dass lebenserhaltende Technik wie Beatmung, Dialyse ausgeschaltet wird, wenn Sie dem Tode unentrinnbar nahe sind. Aktive Sterbehilfe können Sie vom Arzt nicht verlangen. Diese ist in Deutschland verboten!

Ihre Verfügung ist für den Arzt verbindlich, sofern Sie ihre Wünsche nicht zu vage beschrieben haben. In einem solchen Fall muss der Arzt ihre Wünsche ergründen und wird sich im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden. Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich aber Familienangehörige oder den Hausarzt die Verfügung bezeugen zu lassen. Eine regelmäßige Erneuerung der Verfügung, den aktuellen Lebensumständen entsprechend, ist zu empfehlen. Damit Ärzte von einer Patientenverfügung erfahren, gehört ein Kärtchen mit einem Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Originalverfügung in die Brieftasche. Für Alleinstehende ist es sinnvoll, die Verfügung zentral registrieren zu lassen.

Damit die Patientenverfügung rechtswirksam ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Die Verfügung muss selbst erstellt und unterschrieben werden – Vordrucke und Muster
    siehe unten
  • Der eigene Wille muss klar erkennbar sein – keine vagen Formulierungen
  • Im Notfall muss die Verfügung schnell gefunden werden
  • Zwei unabhängige Zeugen sollten unterschreiben
  • Eine dokumentierte ärztliche Beratung ist ratsam
  • Die Unterschriften müssen regelmäßig aktualisiert werden

Weitergehende Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre „Patientenverfügung” des Justizministeriums. www.bmj.bund.de

Unter www.bmj.bund.de liegt außerdem eine Word-Datei mit Textbausteinen und Musterformulierungen  zum kostenlosen Download bereit. www.bmj.bund.de

Folgende Institutionen archivieren Patientenverfügungen und Vollmachten (z. T. gegen Gebühr).

Deutsche Hospiz Stiftung  Europaplatz 7 44269 Dortmund www.hospize.de

Human. Verband Deutschland  Wallstr. 65 10179 Berlin www.patientenverfuegung.de

Deutsche Verfügungszentrale  Königstr. 5a 0179 Dresden www.dvzag.de

Bundesnotarkammer Postfach 080151 10001 Berlin www.vorsorgeregister.de

Deutsches Rotes Kreuz Altenauergasse 1 55116 Mainz www.drk-mainz.de