Umbettung FAQ

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Was ist eine Umbettung?

Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der sterblichen Überreste von einer Grabstätte an einen anderen Bestattungsort.

Wer ist der Ansprechpartner für eine Umbettung?

Ansprechpartner ist der örtliche Bestatter. Dieser ist auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich und kümmert sich um die Genehmigung einer Umbettung bei der Friedhofsverwaltung. Den Nachweis einer neuen Grabstätte bekommen Sie von RuheForst.

Kann ich meinen Verstorbenen in einen RuheForst umbetten lassen?

Grundsätzlich JA. Zu unterscheiden ist, ob es sich bereits um eine bestattete Urne oder eine Erdbestattung handelt. Weiterhin ist wichtig, ob die gesetzliche Ruhezeit bereits abgelaufen ist oder noch nicht.

Wann kann ich meine Angehörigen umbetten lassen?

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeiten können Urnen und sterbliche Überreste auf Antrag in einen RuheForst umgebettet werden. Während der gesetzlichen Ruhezeiten kann eine Umbettung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Umbettung nur auf Antrag.

Ich ziehe um. Kann mein Angehöriger an den neuen Wohnort umgebettet werden?

siehe: „Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit“.

Ich kann den Friedhof aus Altersgründen nicht mehr aufsuchen und die Grabstelle pflegen. Ist eine Umbettung daher gerechtfertigt.

siehe: „Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit

Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit?

Nach Auffassung von Gerichten z. B. dann:

  • Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
  • Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z. B. wegen hohen Alters
  • Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen
  • Wenn es der Wunsch des Verstorbenen gewesen wäre in einem RuheForst beigesetzt zu werden

Wie lange ist die gesetzliche Ruhezeit?

Das hängt von den Landesspezifischen Bestattungsgesetzen und örtlichen Friedhofssatzugen ab. Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. In der Regel beträgt die Ruhezeit zwischen 20 bis 30 Jahren bei Erdbestattungen und 15 bis 25 Jahren bei Ascheurnen.

Kann ich auch Erdbestattete in einen RuheForst umbetten lassen, oder geht das nur mit Urnen?

Grundsätzlich JA. Da in einem RuheForst aber nur Urnenbeisetzungen gestattet sind, müssten die Überreste des Verstorbenen kremiert und in eine Urne umgefüllt werden. Näheres dazu können Sie von Ihrem örtlichen Bestatter erfahren.

Brauche ich eine Genehmigung zur Umbettung?

JA. Die Umbettung von Leichen und Aschen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung sowie der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Die nächsten Angehörigen müssen sich mit der Umbettung einverstanden erklären.

Wer führt die Umbettung durch?

Bei der Beantragung und Durchführung der Umbetung hilft ihnen der örtliche Bestatter. Adressen von Bestattern finden Sie unter anderem auch auf der RuheForst Homepage unter dem Punkt „Partner”.

Was kostet eine Umbettung?

Das ist unterschiedlich. Die Gebühren für die Umbettung sind per Satzung festgelegt. Hinzukommen die Kosten für den Bestatter und das RuheBiotop im RuheForst.

Die gesetzliche Ruhezeit der Urne läuft auf einem herkömlichen Friedhof ab. Was passiert mit der Urne?

Die Urne wird entsorgt, sofern die Angehörigen keine Grabstellenverlagerung oder Verlängerung der Ruhestätte vornehmen lassen.