Umbettung?
Wann ist eine Umbettung in einen RuheForst möglich?
Unter einer Umbettung versteht man die Verlagerung der sterblichen Überreste einer Person an einen anderen Bestattungsort. Allerdings beinhaltet eine Umbettung die Störung der Totenruhe, die in Deutschland gewahrt werden muss. Daher ist sie nur sehr eingeschränkt und unter bestimmten Umständen möglich.
In welchen Fällen eine Umbettung möglich ist, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer bzw. durch die Friedhofsordnungen der zuständigen Kommunen oder Gemeinden geregelt.
Nachfolgend aufgeführte Umstände können beispielsweise Gründe für eine Umbettung sein:
- bei nachweislicher Nichtbeachtung des letzten Willens (Testament) einer verstorbenen Person bezüglich des gewünschten Bestattungsortes,
- der Umzug der Hinterbliebenen in einen weiter entfernten Ort,
- die gewünschte Zusammenführung von an verschiedenen Orten bestatteten Familienangehörigen,
- die Schließung eines Friedhofes,
Im Hinblick auf eine Umbettung ist auf jeden Fall der Wille der verstorbenen Person zu berücksichtigen. Maßgeblich ist, was sie wollte. Sie entscheidet, wie sie bestattet werden möchte und wo ihre letzte Ruhestätte sein soll. Kann dieser Wille nicht festgestellt werden, entscheidet der nächste Angehörige gegebenenfalls auch über eine Umbettung.
Was kostet eine Umbettung?
Die Kosten für die Umbettung inklusive Überführung trägt der Antragssteller, der eine Umbettung umgesetzt haben möchte. Das sind in der Regel die Hinterbliebenen oder die zuständige Friedhofsverwaltung.
Welche Dokumente braucht man für eine Umbettung?
Um eine Umbettung zu beantragen, brauchen Sie folgende Dokumente und Informationen:
- persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Geburts- und Sterbedatum),
- Daten der Grabstätte, insbesondere die Grabnummer,
- Name des beauftragten Bestattungsinstituts,
- Einverständniserklärung zur Umbettung der/s Nutzungsberechtigten
Wer darf eine Umbettung vornehmen?
Die Umbettung einer verstorbenen Person ist ausschließlich von der zuständigen Friedhofsbehörde oder einem dazu beauftragten Bestattungsunternehmen durchzuführen.
Zur Genehmigung der Umbettung ist ein Antrag beim Friedhofsträger notwendig.