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Geben Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleizahl ein und aktivieren Sie die „Suche“. Daraufhin wird Ihnen links neben der Karte in der Standortauflistung zuerst der nächstgelegene RuheForst-Standort angezeigt. Über die Funktionen „Google Maps öffnen“ oder „Route anzeigen“, können Sie sich die Fahrtstrecke zu dem jeweiligen RuheForst anzeigen lassen. Unter „Mehr Informationen“ finden Sie dagegen die Postanschrift des RuheForst-Büros. Über „Webseite öffnen“ gelangen Sie zur jeweiligen Standorthomepage. Durch die Verringerung der Umkreisentfernung können Sie die Anzahl der Standorte auf der Karte begrenzen und sich aus diesen den für Sie passenden Standort auswählen.

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      Betreuungsverfügung

      Menschen, die keine Familienangehörigen mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten können oder wollen, und denen deshalb das Vormundschaftsgericht einen Betreuer auswählt, können dieser Auswahl in einer Betreuungsverfügung Leitlinien und Beschränkungen setzen. Auch die Benennung einer Person ihrer Wahl als Betreuer ist hier möglich. Ein Betreuer vertritt Sie in allen Bereichen, die Sie nicht mehr selbstständig verantworten können. Sie können darin auch regeln, wie sich der Betreuer in Detailfragen wie z. B. der Auswahl einer Pflegeeinrichtung verhalten soll. Eine ausführliche Betreuungsverfügung dient ihrer Sicherheit und der Handlungssicherheit Ihres Betreuers.

      Besprechen Sie ihre Verfügung mit dem Bevollmächtigten, ihrer Familie oder Vertrauten. Auch hier gilt für eine Wirksamkeit ist das unterschriebene Original vorzulegen. Weisen Sie daher mit einem Kärtchen in der Brieftasche darauf hin, wo die Verfügung verwahrt ist. Für Alleinstehende ist es sinnvoll, die Verfügung zentral registrieren zu lassen.

      Folgende Institutionen archivieren Patientenverfügungen und Vollmachten (z. T. gegen Entgelt):

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