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RuheForst. Auf einen Blick.

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Geben Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleizahl ein und aktivieren Sie die „Suche“. Daraufhin wird Ihnen links neben der Karte in der Standortauflistung zuerst der nächstgelegene RuheForst-Standort angezeigt. Über die Funktionen „Google Maps öffnen“ oder „Route anzeigen“, können Sie sich die Fahrtstrecke zu dem jeweiligen RuheForst anzeigen lassen. Unter „Mehr Informationen“ finden Sie dagegen die Postanschrift des RuheForst-Büros. Über „Webseite öffnen“ gelangen Sie zur jeweiligen Standorthomepage. Durch die Verringerung der Umkreisentfernung können Sie die Anzahl der Standorte auf der Karte begrenzen und sich aus diesen den für Sie passenden Standort auswählen.

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      FAQ Umbettung

      Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der sterblichen Überreste einer verstorbenen Person von einer Grabstätte an einen anderen Bestattungsort.

      Grundsätzlich JA. In einen RuheForst können aber nur Urnen mit den Aschen der Verstorbenen umgebettet werden.

      Ansprechpartner ist zunächst die jeweilige Friedhofsverwaltung, auf deren Friedhof ein Mensch beigesetzt worden ist. Bei ihr muss der Antrag auf Umbettung durch die Hinterbliebenen gestellt werden. Dort bekommen Sie alle Auskünfte darüber, wie die Umbettung durchzuführen ist. Sie können aber auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit der Durchführung der Umbettung beauftragen. Dieses ist beim Ausfüllen der Anträge behilflich und kümmert sich um die Genehmigung einer Umbettung bei der Friedhofsverwaltung.

      Da die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden darf, kann eine Umbettung nur in besonderen Ausnahmefällen vorgenommen werden. Damit die Genehmigung für eine Umbettung werden kann, müssen der zuständigen Friedhofsbehörde dringliche Gründe für eine Umbettung per Antrag vorgelegt werden.

      Sie sollten sich mit dem jeweiligen Friedhofsbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ab wann ein Antrag auf Umbettung gestellt werden kann.

      siehe: „Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit“.

      siehe: „Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit”

      • die testamentarische Verfügung („letzter Wille“) der verstorbenen Person,
      • der Umzug der Hinterbliebenen an einen weit entfernten Ort,
      • wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z. B. wegen hohen Alters,
      • wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist,
      • wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen,
      • die Schließung eines Friedhofs,

      Letztendlich ist jeder Antrag auf Umbettung eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde!!!

      Das hängt von den landesspezifischen Bestattungsgesetzen und örtlichen Friedhofssatzungen ab. Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. In der Regel beträgt die Ruhezeit zwischen 20 bis 30 Jahren bei Erdbestattungen und 15 bis 25 Jahren bei Ascheurnen.

      Grundsätzlich JA. Da in einem RuheForst aber nur Urnenbeisetzungen gestattet sind, müssten die Überreste des Verstorbenen kremiert und in eine Urne umgefüllt werden. Näheres dazu können Sie von einem Bestatter Ihrer Wahl erfahren.

      JA. Die Umbettung von Urnen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung sowie der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Die nächsten Angehörigen müssen sich mit der Umbettung einverstanden erklären.

      Bei der Beantragung und Durchführung der Umbettung hilft ihnen der von Ihnen beauftragte Bestatter.
      Adressen von Bestattern finden Sie unter anderem auch auf den RuheForst-Standort-Homepages unter dem Punkt „Partner”.

      Das ist unterschiedlich. Die Gebühren für die Umbettung sind per Satzung festgelegt. Hinzukommen die Kosten für den Bestatter und das RuheBiotop im RuheForst.

      Sofern die Angehörigen keine Umbettung (Grabstellenverlagerung) oder Verlängerung der Laufzeit der Ruhestätte vornehmen lassen. Wird die Urne von der Friedhofsverwaltung in ein anderes Grab verlegt.

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