Beisetzung im RuheForst®
Es gibt mehrere „Wege“ wie im Hinblick auf eine Beisetzung verfahren werden kann, wenn ein Mensch gestorben ist. Im Grunde genommen gibt es zwei Voraussetzungen, die in einem Sterbefall vorliegen können. Entweder hat die verstorbene Person bereits im Rahmen einer Vorsorge oder einer Teilvorsorge seine Wünsche geregelt oder es ist ein aktueller Sterbefall eingetreten, ohne dass die verstorbene Person etwas geregelt hat.
In beiden Fällen müssen in der Regel die Hinterbliebenen, die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten für eine ordentliche Bestattung der verstorbenen Person sorgen.
1. Die verstorbene Person hat sich im Rahmen der Vorsorge für eine RuheForst Beisetzung entschieden
Die verstorbene Person hat sich bereits zu Lebzeiten für eine RuheForst Beisetzung entschieden und ein RuheBiotop erworben, indem sie einen Nutzungsvertrag zur Urnenbeisetzung in schriftlicher Form mit einem RuheForst-Standort abgeschlossen hat.
Der Nutzungsvertrag beinhaltet neben dem festgelegten RuheBiotop noch weitergehende Informationen/Bestimmungen zu den Beisetzungsbedingungen. Daher sollte der Nutzungsvertrag an einem den Angehörigen bekannten Ort hinterlegt sein.
Bestenfalls sind alle Wünsche, die die Beisetzung betreffen in schriftlicher Form bei dem Nutzungsvertrag mit hinterlegt, so dass klar ist, welchen Bestatter, RuheForst, Pfarrer, Trauerredner, … man im Hinblick auf die bevorstehende Bestattung kontaktieren muss.
Zunächst müssen Sie alles im Hinblick auf die bevorstehende Beisetzung der verstorbenen Person mit einem Bestatter Ihrer Wahl besprechen und ihn mit der Bestattung beauftragen. Er kümmert sich dann um die Formalitäten und Behandlung des Verstorbenen bis zur Überführung in ein Krematorium.
Der Bestatter und das Krematorium müssen natürlich darüber informiert sein, dass die/der Verstorbene in einem RuheForst beigesetzt werden soll. Je nach Absprache setzen Sie oder der Bestatter sich mit dem entsprechenden RuheForst-Standort in Verbindung und informiert diesen über den Trauerfall.
Krematorien und Bestatter verfügen in den meisten Fällen über ein breites Angebot an verschiedenen, biologisch abbaubaren Urnen-Modellen unterschiedlichster Hersteller.
Die Urne wird entweder vom Krematorium direkt zum RuheForst weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt. Wenn die Urne zur Beisetzung bereitsteht, können der Bestatter und/oder Sie einen Termin für die Beisetzung in Absprache mit dem RuheForst-Standort festlegen.
Alle weiteren notwendigen Schritte zur Beisetzung müssen dann zwischen Ihnen und/oder Ihrem Bestatter und dem ausgewählten RuheForst-Standort abgesprochen werden.
2. Der Todesfall ist plötzlich eingetreten
Hat die verstorbene Person keine Vorsorge betrieben, dann müssen die nächsten Angehörigen die bevorstehende Beisetzung organisieren und durchführen. Sie müssen dann unter anderem einen Bestatter Ihrer Wahl kontaktieren. Dieser wird Sie über die notwendigen Schritte im Hinblick auf die bevorstehende Beisetzung informieren und beraten. Er sorgt auch für die Überführung der verstorbenen Person zum Krematorium.
Wenn Sie sich für die Beisetzung in einem RuheForst entschieden haben, dann sind folgende Schritte zu beachten:
- Vereinbaren Sie selbst, zusammen mit oder über Ihren Bestatter einen Termin mit dem von Ihnen ausgewählten RuheForst-Standort für eine RuheBiotop-Auswahl (Grabstellenauswahl).
- Falls Sie ein RuheBiotop nicht persönlich auswählen können oder möchten, kann eine RuheForst-Mitarbeiterin oder ein RuheForst-Mitarbeiter mit der Auswahl nach Ihrer Vorgabe von Baumart, Lage und Preis beauftragt werden.
- In einem RuheForst dürfen nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden.
- Krematorien und Bestatter verfügen in der Regel über ein breites Angebot an verschiedenen Urnenmodellen unterschiedlichster Hersteller.
- Die Urne wird vom Krematorium entweder direkt zum RuheForst-Standort weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt.