Vorsorgevollmacht – Vorsorgeverfügung
Eine Patientenverfügung regelt Ihre medizinische Versorgung für den Fall, dass Sie sich in einer Behandlungssituation nicht mehr äußern können. Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügung können Sie vorsorglich, über den Krankheitsfall hinaus, eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen im Bedarfsfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrzunehmen. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber Ihr volles Vertrauen zu der Person voraus, die Sie mit dieser Vollmacht ausstatten wollen. Auf diese übertragen Sie so die Durchsetzung Ihres Willens im Bedarfsfall. Ihre Vertreter sind an Ihre Wünsche gebunden, so wie Sie diese in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben. Geht es um den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wird die Entscheidung Ihrer Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht geprüft. Im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie auch bestimmen, wer zum Beispiel Ihre finanziellen Dinge regeln darf, wenn Sie es nicht können. Keineswegs sind automatisch die nahen Angehörigen zuständig. Ohne Vollmacht bestimmt das Gericht in der Regel einen Betreuer. Der Notar ist nur aufzusuchen, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, dass der Bevollmächtigte über Ihren Immobilienbesitz verfügen soll.
Möglich und auch meist notwendig ist die Vertretung in folgenden Angelegenheiten:
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögensverwaltung
- Behörden & Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
Hinweis
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und eine Mustervollmacht finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz: