Hier bekommen Sie Antworten zum Thema RuheForst® und Waldbestattungen
im RuheForst

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Was ist ein RuheBiotop®?

Ruhe BiotopEin RuheBiotop ist eine Fläche im Wald, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im Mittelpunkt befindet sich ein Naturmerkmal, welches ein Baum, ein Strauch oder auch ein großer moosüberzogener Baumstumpf sein kann. Um dieses Naturmerkmal herum befinden sich bis zu 12 Grabstätten für Urnen.

Kann ich auch schon zu Lebzeiten ein RuheBiotop erwerben?

Ruhe BiotopViele Menschen haben den Wunsch, die Art der Beisetzung und ihre letzte Ruhestätte selbst festzulegen. Im RuheForst ist dies möglich: Bei einem Spaziergang gemeinsam mit dem Förster kann eine Grabstätte ausgewählt werden, wo es einem am besten gefällt. Durch die lange vertragliche Laufzeit von bis zu 99 Jahren erwerben häufig auch jüngere Menschen eine Ruhestätte.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem FamilienBiotop?

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem FamilienBiotop?

An beiden Biotoptypen gibt es bis zu 12 Urnengrabstätten. Bei einem GemeinschaftsBiotop können ein oder mehrere einzelne Beisetzungsstellen erworben werden. Bei einem FamilienBiotop erwirbt man die gesamte Grabstätte mit all ihren (in der Regel 12) Urnenbeisetzungsstellen für die Familie, aber auch für Freunde. Dieses FamilienBiotop kann über mehrere Generationen genutzt werden können.

Wie kann ich mir ein Biotop aussuchen?

Zur Biotopauswahl kann ein Einzelführungstermin mit dem Förster vereinbart werden (kostenlos und unverbindlich), bei dem die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gezeigt werden. Hier können auch weitere Fragen zum Ablauf oder zum Thema Beisetzung besprochen werden. Ansonsten kann auch im Anschluss an eine Gruppenführung ein Biotop ausgewählt werden. Für Personen, die den RuheForst nicht besuchen können, wählen wir gerne im Auftrag ein wunschgemäßes Biotop aus.

Sind Erdbestattungen möglich?

Im RuheForst sind nur Urnenbestattungen möglich, um das Waldgebiet nicht zu belasten.

Woraus besteht die Urne?

HolzurneIn einem RuheForst können grundsätzlich nur biologisch abbaubare Urnen und Aschekapseln beigesetzt werden, welche sich innerhalb weniger Monate im Boden zersetzen. Der „RuheForst Landhege/Rothenburg und Creglingen“ sowie der „RuheForst Ruppiner Heide“ verwenden nicht abbaubare Urnen.

Ist eine Grabpflege erforderlich?

Eine Grabpflege ist im RuheForst weder nötig noch erwünscht: Das Erscheinungsbild des alten Laubwaldes soll erhalten bleiben; die Grabpflege übernimmt die Natur. Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen somit.

Ist eine namentliche Kennzeichnung möglich?

namentliche KennzeichnungenDie Anbringung von Namenstafeln mit den Namen der Verstorbenen ist möglich; die Größe und Form ist einheitlich dezent.

Gibt es eine Einschränkung in Bezug auf den Wohnort?

Es gibt keine Einschränkungen für Beisetzungen im RuheForst bezüglich des letzten Wohnortes; beigesetzt werden können Menschen jeder Kommune Deutschlands und sogar weltweit. Im RuheForst haben Verstorbene aus allen Teilen Deutschlands, Europas und sogar Nord- und Südamerikas ihre letzte Ruhe gefunden. Eine Reihe von Auswanderern hat als Vorsorgemaßnahme eine Ruhestätte in der alten Heimat, z. T. gemeinsam mit Freunden, im RuheForst ausgewählt.

Was ist ein RuheForst?

Ein RuheForst ist ein Bestattungswald, der besonderen Ansprüchen genügt: Oft werden alte Wälder mit gesundem Laubholzbestand als RuheForst ausgewählt. Bevorzugt werden außerdem artenreiche Mischwälder, die Lebensraum für die heimische Tierwelt bieten. Viele Wälder, in denen die RuheForste liegen, sind FSC- oder PEFC-zertifiziert und erfüllen höchstmögliche Standards

Graben Wildschweine (Tiere) die Urnen aus?

Nein! Das leichte „umherstochern“ der Wildtiere zeigt nur deren Suche nach Kleinlebewesen d. h. Nahrung.

Die Urnen bestehen aus biologisch abbaubaren Materialien wie u. a. Holz, Lignin oder Stärke. Diese sind für jedwede Tiere unattraktiv. Auch die Urnenasche lockt keine Tiere an und ist ebenfalls für diese uninteressant – zudem ist durch die Bestattungsgesetze i. d. R. eine Tiefe der Beisetzung auf 80 Zentimeter festgelegt.