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      Testament! Brauche ich das?

      Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen”) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.

      Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag. Der Erbvertrag kann die Gleichen Inhalte wie das Testament haben. Im Gegensatz zu diesem ist er aber notariell beglaubigt. Hat ein Menschen zu Lebzeiten kein wirksames Testament erstellt (oder einen Erbvertrag geschlossen), tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

      Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die durch eine klare testamentarische Regelung vermieden werden kann.

      Von daher kann es ratsam sein, die Verteilung des persönlichen Vermögens, per Testament oder Erbvertrag zu Lebzeiten zu regeln.

      Für die Errichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung. Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlichen Formen testieren: in Form des öffentlichen (notariellen) Testaments oder des holographischen (handschriftlichen) Testaments. Quelle: Brockhaus, BGB

      Tipps:

      • In allen Erbrechtsfragen sollten Sie sich Juristen beraten lassen.
      • Bestattungswünsche sollten nicht in einem Testament vermerkt werden. In der Regel werden Testamente erst nach der Beisetzung eröffnet. Ihre Wünsche würden dann nicht mehr zu erfüllen sein.

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