Das Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH berichtet in der Fachzeitschrift “ Der Bestatter “ über ein Schreiben des Hessischen Innnenministeriums. Hierin wird in Hessen bezüglich des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes die Umfriedung jedweder Friedhöfe verlangt. Es heißt hier weiter: “ Sofern Friedhöfe in Form eines Friedwaldes oder eines Waldfriedhofes keine für den Bürger erkennbare Umfriedung haben, handelt es sich bei ihm nicht um rechtmäßige Friedhöfe. Sie dürfen daher bis zur Herstellung einer Umfriedung nicht für Bestattungen verwendet werden.“
Im Gegensatz zu anderen Waldbestattungsanlagen genügen alle hessischen RuheForst-Standorte diesen Anforderungen! „Wir haben uns schon bei Einrichtung des ersten RuheForstes genau an die geltenden gesetzlichen Vorschriften gehalten,“ so der Geschäftsführer der RuheForst GmbH Jost Arnold an die Redaktion.